Corona Update 13.01.2022
Corona Schutzverordnung Update 13.01.2022:
Bei Angeboten, für die die 2G+-Regelung gilt, sind "geboosterte" Personen von der Testpflicht ausgenommen. Als geboostert gilt, wer die für eine vollständige Immunisierung notwendigen Impfungen sowie eine Auffrischungsimpfung erhalten hat. Der Status gilt unmittelbar, sobald die Auffrischungsimpfung erhalten wurde.
Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, bei denen nach vorheriger vollständiger Impfung eine Coronainfektion festgestellt wurde, bis zu drei Monate nach Feststellung der Infektion mittels PCR-Test.
Die Ausnahmeregelung für Sportler:innen zwischen 16 und 17 Jahren entfällt mit Ablauf des 16.01.2022. Ab dem 17.01.2022 müssen Personen ab 16 Jahren vollständig immunisiert sein, um an Sportangeboten teilnehmen zu können.
Wir empfehlen und wünschen uns dennoch zum Schutz aller Teilnehmer und Mitarbeiter, dass sich jeder testen lässt (24 Stunden). Wir möchten alle gerne weiter Sport treiben und gesund bleiben. Ein Personalausweis und der vollständige Impfnachweis ist weiterhin mitzutragen.
Euer Vorstand!