Corona Update
Liebe Mitglieder,
am 4.3.2022 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten. Diese bringt umfassende Lockerungen mit sich:
Die 3G-Regelung wird die neue Standardregelung und gilt für nahezu alle für Sportvereine relevanten Bereiche:
- für das gemeinsame Sporttreiben im öffentlichen Raum (also das abgestimmte Sporttreiben von mehr als einer Person, auch bei Einhaltung des Mindestabstands);
- für das gleichzeitige Sporttreiben auf und in Sportanlagen (im Freien wie in geschlossenen Räumen, als gleichzeitiges Sporttreiben gilt die Anwesenheit von mehr als einer Person im selben Raum bzw. auf derselben Sportfreifläche,
die Regelung schließt das gemeinsame Sporttreiben in den genannten Räumen ein);
- für Zuschauer:innen bei Sportveranstaltungen mit maximal 1.000 Anwesenden;
- für Angebote der außersportlichen Jugendarbeit;
- für Sitzungen satzungsgemäßer Gremien;
- für Bildungs- und Qualifizierungsangebote;
- gastronomische Angebote, also auch den Besuch eines Vereinsheims und den Verzehr von Speisen und Getränken;
- für angestellte, selbstständige, ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende im Verein bei allen Tätigkeiten.
Weitergehende Zugangsbeschränkungen als die vorgenannten sind im Rahmen des Hausrechts weiterhin zulässig.
Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden sowie für gesellige und Festveranstaltungen (diese sind nun wieder mit bis zu 1.000 Anwesenden zulässig) gilt 2G+. Darüber hinaus kann bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 1.000 Anwesenden auf die Maskenpflicht verzichtet werden, wenn stattdessen 2G+ angewendet wird.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von der Pflicht zur Vorlage von Test- und Immunitätsnachweisen ausgenommen und können daher an allen Veranstaltungen teilnehmen.
Die Maskenpflicht im Freien entfällt grundsätzlich, ausgenommen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden.
Für Veranstaltungen gelten neue Beschränkungen der Zahl der Anwesenden:
- zulässig ohne weitere Einschränkung sind bis zu 500 Anwesende (es gilt 3G und die Optionsmöglichkeit für 2G+ mit Entfall der Maskenpflicht);
- bei mehr als 500 und bis zu 1.000 Anwesenden können maximal 60 % der über 500 hinausgehenden Plätze besetzt werden (es gilt 3G und die Optionsmöglichkeit für 2G+ mit Entfall der Maskenpflicht);
- in Innenräumen bei mehr als 1.000 Anwesenden 60% der maximalen Kapazität (es gilt die 2G+-Regelung und eine Maskenpflicht) - nicht zulässig für gesellige und Festveranstaltungen;
- im Freien bei mehr als 1.000 Anwesenden 75% der maximalen Kapazität (es gilt die 2G+-Regelung und eine Maskenpflicht) - nicht zulässig für gesellige und Festveranstaltungen.
Mitarbeitende werden bei der Ermittlung der Zahl der Anwesenden nicht einbezogen. Sitzplätze sind vorrangig auszuschöpfen, bevor Stehplätze genutzt werden. Freie Platzkapazitäten sind auszunutzen, um angemessene Abstände zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten sicherzustellen.
Wir bitten Sie, trotz der Lockerungen weiterhin vorsichtig umzugehen und so die Basis sowohl für weitere zukünftige Lockerungen als auch für die Gesunderhaltung aller Sporttreibenden zu legen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Euer Tv Dülmen Team!